Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Auslastung der Intensivbetten
in den Krankenhäusern festgelegt:
Stufe 1:
Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
• Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig
• Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Geschäfte des täglichen Bedarfs,
öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend
• Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte Personen zur Verpflichtung;
für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen! Stichprobenartig
wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.
• Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100
Personen)
• Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen
Stufe 2:
7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
• In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene
Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt
(2-G-Regel)
• Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig
Stufe 3:
7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:
• Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben
nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen
können, Zutritt.